Immer wieder kommt die Frage auf, ob dir dein Vermieter einfach so kündigen kann, wenn er sieht, dass du vermüllt bist.
Laien ist es nicht erlaubt, in speziellen Fällen eine Rechtsberatung vorzunehmen, aber man kann allgemeine Auskünfte erteilen. Wenn deine Fragen also weiter ins Detail gehen, erkundige dich bitte bei einem Anwalt - am besten einem Fachanwalt für Mietrecht. Damit bist du auf der sicheren Seite - und wir auch.
Deine Wohnung ist dein Privatreich. Indem du Miete bezahlst, erlangst du das Recht, die Wohnung so zu nutzen, wie es dir gefällt. Das hat nur wenige Einschränkungen, nämlich die Üblichen: Deine Rechte dürfen die Rechte anderer Menschen nicht in einem unzumutbaren Maße einschränken. Dein Vermieter hat ein Recht darauf, dass du sein Eigentum nicht beschädigst. Das heißt, von deinem Lebensstil darf keine Gefahr für sein Gebäude ausgehen. Solche Gefahren wären zum Beispiel Schimmel, Nässe, Ungeziefer, Brandgefahr, Gefährdung der Baustatik (wenn zum Beispiel dein Fußboden einbrechen könnte, weil du im wörtlichen Sinne tonnenweise Zeug dort anhäufst), oder wenn deinetwegen Maßnahmen nicht durchgeführt werden können, die der Erhaltung oder Instandsetzung des Gebäudes, oder der Erfüllung von Sicherheitsstandards dienen.
Wenn du dich also zum Beispiel weigerst, bei dir Rauchmelder einbauen zu lassen, zu denen der Vermieter gesetzlich verpflichtet ist, bist du im Unrecht. Es ist auch inakzeptabel, wenn du Handwerkern keinen Zugang zu Heizungen, Fenstern, der Hauselektrik oder den Wasseranschlüssen ermöglichen willst oder kannst (weil alles vollgestellt ist).
Dein Recht, in deinen vier Wänden so zu leben, wie du es für richtig hältst, endet gleichsam dort, wo du die Rechte deiner Nachbarn unzumutbar einschränkst. Lärmbelästigung ist ein bekanntes, aber für Antriebslose eher selten zutreffendes Beispiel. Hier kommt es häufiger zu einer Geruchsbelästigung. Diese muss allerdings schon ziemlich intensiv sein, um eine Kündigung rechtfertigen zu können. Allerdings können üble Gerüche natürlich die Aufmerksamkeit auf eure Wohnung lenken. In irgendwas haben sie ja ihren Ursprung - und wenn es verrottende Dinge sein sollten, sind Ungeziefer und Schimmel nicht fern. Also die Geruchsbildung allein, sofern nicht außerordentlich übel - kann kein Kündigungsgrund sein, aber sie kann dazu führen, dass die Wohnung überprüft wird, und dabei Dinge entdeckt werden, die das weiter unten beschriebene Verfahren nach sich ziehen.
Du bist auch im Unrecht, wenn du mit deinen persönlichen Besitztümern Gemeinschaftsbereiche wie den Flur, die Waschküche, oder den Stauraum unter der Kellertreppe etc blockierst. Wie der Name schon sagt, sind das gemeinsam genutzte Räume, die von dir mit deinem Privatkram zugestellt werden, und deshalb von den anderen nicht so benutzt werden können, wie ihnen das vom Vermieter zugesichert wurde - das kann nicht rechtens sein, oder? Nein, auch dann nicht, wenn ein oder mehrere andere Mieter ebenfalls ihr Zeug dort abgestellt haben, denn das Unrecht, das von anderen begangen wird, gleicht nicht das Unrecht aus, das du selbst begehst.
Generell ist es so, dass dein Vermieter dir immer erst einmal eine Abmahnung aussprechen muss, in der er dich dazu auffordert, bis zu einem bestimmten, angemessenen Zeitpunkt den/die Kritikpunkt(e) zu beseitigen. Er kann dabei nicht von dir verlangen, deine Wohnung so umzugestalten, dass es dort ausschaut wie im IKEA-Katalog. Er kann aber zum Beispiel verlangen, dass du Maßnahmen ergreifst, um Ungeziefer zu beseitigen, oder die Geruchsbelästigung abzustellen, oder deinen Krempel zu entfernen, der einen Flucht- und Rettungsweg versperrt. Genau das, wozu du aufgefordert wirst, musst du dann bis zum Ablauf der Frist erfüllen - aber auch nicht mehr. Und das auch nur, sofern die Forderung rechtmäßig ist. Wenn du dir nicht sicher bist, und der Aufwand erheblich wäre, lass es von einem Anwalt überprüfen. Wenn der Aufwand eher gering ist, spar dir den Anwalt, und erledige es lieber einfach.
Wenn der Vermieter also bei einem Überraschungsbesuch oder einem angekündigten Termin herausfindet, dass du in Müll und Chaos lebst, und zwischen Tür und Angel von dir verlangt, dass du "binnen vierzehn Tagen deine Wohnung komplett entmüllen, entrümpeln und gründlich reinigen" sollst, anderenfalls fliegst du raus, ist das nicht rechtens. Er kann nur von dir verlangen, Probleme zu beseitigen, die konkret ihn (bzw sein Eigentum) oder die Rechte deiner Nachbarn beschneiden. Deine Nachbarn haben Anspruch darauf, dass es nicht stinkt wie im Fuchsbau, und dass sie nicht über deinen Kram stolpern, wenn sie aus dem Haus fliehen wollen, falls es brennt. Deine Nachbarn haben aber auch ein Recht auf eine funktionierende Heizung, und wenn der Fehler in deiner Wohnung zu suchen ist, musst du die Handwerker nun einmal reinlassen, auch wenn dir das nicht gefällt. Die Nachbarn haben auch ein Recht darauf, dass auch in deiner Wohnung die Rauchmelder Alarm schlagen, wenn es brennt, denn dabei geht es schließlich auch um ihre Sicherheit.
Wenn du die Punkte, die in deiner Abmahnung aufgelistet werden, bis zu dem verlangten Zeitpunkt erfüllt hast, findet in der Regel eine Kontrolle statt. Ist der Vermieter zufrieden, war es das. Das Thema ist vom Tisch. Ist er noch nicht zufrieden, dann musst du nachbessern, wofür er dir wieder eine angemessene Frist einräumen muss. Große Probleme kannst du bekommen, wenn du die Abmahnung ignorierst, und zum Beispiel den Fluchtweg nicht freiräumst. Spätestens nach der zweiten fruchtlosen Abmahnung folgt in der Regel der Ausspruch der Kündigung.
Eine Kündigung kannst du theoretisch immer noch ignorieren. Dann müsste der Vermieter eine Räumungsklage gegen dich einreichen, also sich vor Gericht das Recht erstreiten, dich aus deiner Wohnung werfen zu dürfen. Dass eine Zwangsräumung gerechtfertigt ist, muss er dem Gericht nachweisen. Es kann viel Zeit vergehen, bis es soweit ist, und unter Umständen bleibt der Vermieter auf allen Kosten sitzen. Darauf solltest du aber lieber nicht bauen, denn es kann auch umgekehrt passieren, dass du am Ende die Kosten zu tragen hast, und tatsächlich rausgeworfen wirst. Das heißt dann, dass die Polizei mit dem Schlüsseldienst anrückt, deine Bude öffnet, dich vor die Tür setzt, und der Vermieter jemanden damit beauftragt, deine persönlichen Besitztümer aus der Wohnung zu entfernen und sie zu renovieren - und du musst all das bezahlen.
Mein Rat als Laie ist, es auf keinen Fall so weit kommen zu lassen. Kooperiere mit deinem Vermieter, aber behalte im Hinterkopf, dass er nicht das Recht hat, darüber zu bestimmen, wie deine Wohnung auszusehen hat, und wie nicht. Solange du fremdes Eigentum nicht gefährdest, und die Nachbarn nicht belästigst, kann dich niemand nur dafür rauswerfen, dass du im Müll oder Chaos lebst. Das heißt natürlich nicht, dass sie es nicht trotzdem versuchen werden - und wer könnte es ihnen verdenken, für viele ist die vermietete Wohnung ihre Altersvorsorge oder sichert ihren gegenwärtigen Lebensunterhalt, natürlich sind sie darum besorgt, das sollte man bitte auch berücksichtigen - nur, wenn sie es ohne gerechtfertigten Grund versuchen, kommen sie damit nur dann weit, wenn du es dir gefallen lässt, die Kündigung schluckst, und nach ihrem Erhalt nach einer neuen Wohnung zu suchen beginnst, ohne zu prüfen, ob diese Kündigung überhaupt rechtens ist. Also, wenn dein Vermieter dich mit sofortiger Kündigung bedroht, oder dir unmöglich zu erfüllende Forderungen stellt, oder du sonstwie unter Druck gesetzt wirst, etwas zu tun, zu dem du dich gegenwärtig nicht imstande fühlst - bei einfach allem, was dir im Zusammenhang mit deinem Vermieter eine Höllenangst einjagt - geh bitte sofort zum Anwalt, und lass dir von ihm sagen, ob dein Vermieter damit im Recht ist, beziehungsweise, ob er eine Chance hat, vor Gericht damit durchzukommen. Denn das ist erstaunlich häufig nicht der Fall. Eine Erstberatung kostet zum Glück nicht die Welt.
Vermieter haben unter bestimmten Umständen das Recht, deine Wohnung zu betreten. Immer gültig ist der Fall des Notfalls. Wenn man durch dein Fenster sehen kann, dass du reglos am Boden liegst, wenn Rauch unter deiner Tür hervordringt, oder ein Feueralarm unaufhörlich piepst, oder aber auch, wenn der Mieter über dir einen Wasserrohrbruch hat, und das Wasser durch deine Decke dringt (oder wenn du einen hast, und das Wasser aus deiner Wohnung in die darunter läuft), kann er sich ohne Vorankündigung und auch in deiner Abwesenheit Zutritt verschaffen. Ansonsten ist es normal und rechtens, dass Handwerker in die Wohnung gelassen werden müssen, um die Elektrik, die Fenster, Lüftung, Wasser, Heizung... zu warten, sanieren, reparieren und Zählerstände abzulesen. Du musst es auch hinnehmen, wenn zum Beispiel Fassadenarbeiten durchgeführt werden, und deshalb Handwerker vor deinem Fenster herumturnen, oder wenn der Vermieter neue Fenster einbauen lassen will. Solche Termine müssen allerdings entsprechend rechtzeitig vorher angekündigt werden - normalerweise schriftlich, oder durch einen Aushang im Treppenhaus. Dann ist es normalerweise kein allzu großes Problem, den Termin einmal zu verschieben. Beim zweiten Mal wirds allerdings schon kritisch, und spätestens beim dritten Mal gibt es für gewöhnlich Ärger - der auch mit Kosten für dich verbunden sein kann, wenn du zum Beispiel einfach die Tür nicht aufmachst, und der Handwerker umsonst zu deinem Haus gefahren ist. Auch so ein Verhalten kann zu einer Abmahnung, und das Ignorieren der Abmahnung letztlich zu einer Kündigung führen. Also beiß lieber in den sauren Apfel, lass die Handwerker herein - oder auch den Vermieter, wenn er die Wohnung inspizieren möchte und sich vorab angekündigt hat - aber lass dir nicht einreden, du müsstest deine Wohnung so herrichten, dass sich der Vermieter darin wohlfühlen kann, und wenn du das nicht tust, fliegst du raus. Das stimmt einfach nicht.
Auf gar keinen Fall dürfen Vermieter in deinen Schränken oder Schubladen herumwühlen. Deine Möbel, geschlossenen Kartons und sogar Plastiktüten oder blaue Säcke sind deine Privatsache, und gehen andere Leute absolut nichts an. Falls dein Vermieter darauf besteht, deine Schranktüren zu öffnen, oder einfach anfängt, deine Sachen zu durchwühlen, könntest du sogar Anzeige erstatten. Die allermeisten Vermieter kennen diese Grenzen, und sind klug genug, sie niemals zu überschreiten.
Die wenigsten Vermieter sind Monster, und die wenigsten Handwerker machen irgendwelche fiesen Bemerkungen, wenn sie deine Wohnung sehen. Sie sind das längst gewohnt, besonders, wenn sie im Auftrag von Wohnbaugesellschaften arbeiten, und solange bei dir keine Haustiermumien herumliegen, kann sie wohl kaum noch etwas schockieren. Sie machen nur ihre Arbeit, und haben dich schon bei ihrem nächsten Auftrag wieder vergessen. Was ich dir allerdings aus erster Hand sagen kann: Chaos, Dreck und Siff ist für Handwerker halb so schlimm, aber sie hassen es, in Gestank arbeiten zu müssen. Also wenn du Haustiere hast...bitte sorg wenigstens dafür, deren Hinterlassenschaften zu beseitigen, und lüfte, solange der Handwerker bei dir ist. Und noch ein Bonustipp: Mach einfach gar keine Bemerkungen über dein Chaos, dann lieferst du auch keine Steilvorlage für einen dummen Kommentar, und wenn du in meterhohen Müllbergen sitzt und murmelst, dass es hier nur ausnahmsweise so aussieht, weil deine Putzfrau diese Woche krank ist, glaubt dir das sowieso niemand
Das Problem der Verwahrlosung und Vermüllung tritt immer häufiger auf, und ist durch die TV-Sendungen inzwischen ziemlich bekannt. Kooperative "Messies" sind Vermietern immer noch lieber als unkooperative. Wenn du zum Beispiel zeigen kannst, dass du bis zum Ablauf einer Abmahnungsfrist deutliche Fortschritte erzielt, aber das Problem noch nicht ganz behoben hast, werden die meisten gnädig sein. Auch für sie ist die Prozedur des Rauswurfs sehr energiefressend und unter Umständen kostenintensiv. Das heißt, die allermeisten haben absolut kein Interesse daran, es auf eine Räumungsklage anzulegen, sondern sind tatsächlich am allermeisten an der Lösung interessiert, in der der Mieter "zu Potte kommt". Wenn du dabei ein wenig länger brauchst, aber man erkennen kann, dass du dich ernsthaft bemühst, müsstest du schon an einen echten Unmenschen geraten, wenn er dir dann nicht noch etwas mehr Zeit zugestehen will.
Ihr dürft nicht vergessen, dass viele Vermieter solche Fälle bereits erlebt haben, und im Regelfall verläuft so eine Geschichte für sie immer so, dass der Mieter sich tot stellt, oder fünf Minuten vor dem Kontrolltermin ein paar Handgriffe erledigt und dann sagt, er habe sich ja bemüht, er brauche nur etwas mehr Zeit, obwohl man klar erkennen kann, dass sich da nicht wirklich etwas getan hat. Dementsprechend erleichtert sind Vermieter, wenn sie es mit jemandem zu tun haben, der wirklich etwas verändern will, und das auch zeigt. Vielleicht schafft ihr es sogar, eure Überforderung/Hilflosigkeit einzugestehen, und euer Vermieter findet eine Möglichkeit, euch zu unterstützen.Wir hatten sogar schon Fälle, in denen die Vermieter wirklich richtig nett waren, und den Betroffenen tatkräftig geholfen haben.
Wenn du das Gefühl hast, in deinen eigenen vier Wänden ständig Angst und Schrecken zu erleiden, dass du entdeckt wirst, oder die Nachbarn über dich tuscheln, und der Vermieter dauernd Stress und Druck macht, ist die Aussicht darauf, dort wegziehen zu können, wenn du das schlimmste Chaos erstmal behoben hast, vielleicht sogar eine tolle Motivation für dich, um mit unserer Forenmethode anzufangen.
Man muss ausprobieren. Vom nachdenken, lesen und schreiben alleine passiert nichts.